Krankenversicherung / Krankenzusatzversicherung

PKV zahlt Kosten der Lasik-OP (29.11.2010)

Ein Privatkrankenversicherter entschloss sich nach Beratung durch seinen Arzt zur Korrektur seiner Fehlsichtigkeit mittels einer Lasik-OP (Laser in situ Keratomileusis) Der Krankenversicherer lehnte die Übernahme der entstandenen Kosten ab. Das Landgericht Dortmund empfahl dem Krankenversicherer, die  Klage anzuerkennen und die Kosten der OP zu übernehmen. Zuvor war festgestellt worden, dass sämtliche ähnlich gelagerten Prozesse vorzeitig beendet wurden, weil die Versicherer ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshof fürchteten. 

 

Landgericht Dortmund (Anerkenntnisurteil vom 29.11.2010, Az.: 2 S 32/1)

 

 

 

Bundesverwaltungsgericht: Tarifstrukturzuschlag in der Krankenversicherung ist unwirksam (23.06.2010)

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass private Krankenversicherer keinen allgemeinen Tarifstrukturzuschlag zur Grundprämie erheben dürfen, wenn ihre Versicherten von einem bestehenden Vertrag in einen neuen Tarif wechseln (Aktenzeichen: 8 C 42/09). Die Urteilsbegründung folgt.

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