Haftpflichtversicherung

Sie haben eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, weil Sie sicher gehen wollten, dass der Versicherer Sach- und Personenschäden reguliert, die Sie aus Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn angerichtet haben. Und nun ist ein Schaden eingetreten und der Versicherer reguliert den Schaden überhaupt nicht oder nur unzureichend? Oder Sie sind Geschädigter und streiten sich mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers?

 

Wir helfen Ihnen in allen Streitigkeiten rund um die private Haftpflichtversicherung, z.B. wenn

 

  • der Versicherer den Schadensfall zwar anerkennt, aber der ermittelte Zeitwert der beschädigten Sache viel zu niedrig angesetzt ist,
  • der Versicherer ein zu geringes Schmerzensgeld anbietet,
  • der Versicherer behauptet, Sie als Versicherungsnehmer hätten nicht nur fahrlässig (das wäre versichert), sondern vorsätzlich gehandelt, so dass Sie dem Geschädigten den Schaden aus eigener Tasche ersetzen sollen,
  • der Versicherer behauptet, Sie als Versicherungsnehmer hätten überhaupt nicht schuldhaft gehandelt und der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleiben soll oder
  • der Versicherer behauptet, der Schaden könne sich so - wie von Ihnen gemeldet - überhaupt nicht zugetragen haben und Ihnen im schlimmsten Fall sogar ein Strafverfahren wegen Versicherungsbetrugs droht.

 

Wir beraten und vertreten Sie aber auch dann, wenn eine andere Haftpflichtversicherung als die Privat-Haftpflichtversicherung betroffen ist, z.B. die Bauherren-, Haus-/Grundbesitzerhaftpflicht-, Dienst- oder aber die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

 

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter 0211 233 96 77 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.