Berufsunfähigkeitsversicherung / Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Seit 2001 zahlt die gesetzliche Rentenversicherung für Personen, die ihren Beruf aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nur noch teilweise oder nicht mehr ausüben können, für Personen, die seit 1962 geboren wurden, nur noch eine Erwerbsminderungsrente. Seither entscheiden sich immer mehr Versicherungsnehmer für eine (private) Berufsunfähigkeitsversicherung. So werden sowohl Policen als Zusatz zu einer Lebensversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) als auch selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten. Immer wieder kommt es jedoch zu Schwierigkeiten, wenn die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Der Versicherer verzögert oder verweigert die Leistung.

Gerade in diesem Bereich ist Frau Dr. Zöphel besonders spezialisiert. Sie hat bereits eine Vielzahl von Versicherungsnehmern aus ganz Deutschland vertreten, deren Berufunfähigkeitsversicherer die Leistungen nicht erbringen wollte. Wir haben auch schon vielen Versicherungsnehmern geholfen, deren Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitenversicherung nicht eintreten wollte.
 
Wir klären Ihre Fragen, wenn

  • der Versicherer Ihnen den Antrag geschickt hat und Sie sicher gehen wollen, dass nicht durch kleine Unachtsamkeiten Probleme mit dem Versicherer auftreten,
  • der Versicherer Ihnen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwirft,
  • der Versicherer die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt hat,
  • Versicherer vom Vertrag zurückgetreten ist,
  • der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen will,
  • der Versicherer Ihren Betrieb umorganisieren will,
  • der Versicherer oder ein Fremdunternehmen wie die ASS-GmbH oder REHAaktiv GmbH sich ankündigt und wir Sie dabei unterstützen können,
  • der Versicherer Sie zu einer Therapie zwingen will,
  • der Versicherer behauptet, es läge keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor
  • der Versicherer die Bearbeitung Ihres Antrags verzögert oder
  • Ihr Versichererzunächst zahlt, dann aber im sogenannten Nachprüfungsverfahren feststellen möchte, dass Sie wieder arbeiten können.

 

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